Leidiges Thema diese GEMA hier in Deutschland, vor allem Google respektive die Youtube-Abteilung muss sich mit dieser Institution schon seit längerer Zeit rumschlagen und das bekannterweise auch vor Gericht. Da gab es vor ein paar Wochen ein erstes Urteil, lustigerweise sahen beide Parteien das als kleinen Erfolg an, jetzt gehen aber auch beide Parteien dagegen in Berufung. Das Urteil kurz zusammengefasst: Youtube muss strengere Maßnahmen gegen den Upload urheberrechtlich geschützter Materialien einführen.
Jetzt geht die GEMA gegen dieses Urteil in Berufung, man will mehr Rechtssicherheit für die eigenen Mitglieder schaffen und Youtube zu mehr Transparenz zumindest für dieses Verfahren zwingen. Youtube wiederum wird in Berufung gehen, weil man die vom Landgericht geforderten Filter für die automatische Erkennung von geschützten Inhalten für zu übertrieben hält.
Zumindest Youtube hat das Ziel irgendwann eine Einigung mit der GEMA zu finden, um eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Manchmal bekommt man aber den Eindruck, dass das die GEMA aus Prinzip nicht möchte, zumindest kommt man den „Gegnern“ offenbar selten entgegen, weshalb dann Dienste wie Grooveshark hier in Deutschland ihre Dienste wieder einstellen. [via]
[asa]B004L2KS46[/asa]
Folge jetzt unserem Newsletter-Kanal bei WhatsApp. Info: *provisionierte Affiliate-Links.