In Deutschland steht endlich die Störerhaftung vor dem Aus, WLAN-Netze könnten endlich offener und freier angeboten werden. Während man in einigen Ländern ein freies WLAN nach dem anderen nutzen kann, das mobile Internet also fast gar nicht benötigt, sieht das in Deutschland nach wie vor eher wie früher aus. Grund dafür war bislang die Störerhaftung. Der Anbieter eines offenen WLAN haftete bislang dafür, wenn die Nutzer des Netzwerkes illegalen Aktivitäten folgten. Natürlich öffnet deshalb keiner gern sein WLAN frei für andere Nutzer.
Dazu schreibt der Spiegel zu den neusten Entwicklungen: „Auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) sollen das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden damit möglich.“
Im Herbst könnte das entsprechende Gesetz in Kraft treten, schon in den kommenden Wochen sollen die Änderungsanträge beschlossen werden. Endlich! Hoffen wir, dass es nun wirklich so wie geplant kommt. Die SPD: „Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.“
UPDATE: Gern möchte ich aus dem Blog Internet Law zitieren, da dort durch juristisches Fachwissen klar wird, dass das Vorhaben der Politik so noch längst nicht ausreichend sein wird.
[…] dass die große Koalition die Störerhaftung nicht abschaffen wird, weil dies auch durch eine Änderung des TMG gar nicht möglich wäre. Die Störerhaftung wird es insbesondere im Bereich des Urheber- und Markenrechts auch künftig geben.
[…] Anbieter von drahtlosen lokalen Netzwerken wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Hier wird man eventuell die Einschränkung mit den zumutbaren Sicherungsmaßnahmen weglassen.