Für die Verbraucher konnte sich jetzt die Verbraucherzentrale durchsetzen, wenn es um das Thema Zero-Rating im Ausland geht. Normalerweise kann man im EU-Ausland heutzutage seinen heimischen Mobilfunktarif quasi unverändert benutzen, den Kunden steht also auch das gesamte Datenvolumen aus dem Inland im EU-Ausland zur Verfügung. Unterschiede machen Vodafone und Co. bei ihren Zero-Rating-Angeboten, wogegen die vzbv erfolgreich geklagt hat.
Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.
Verstöße gegen EU-Verordnung
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die begrenzte Gültigkeit des Vodafone-Passes gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätzliches Entgelt zahlen zu müssen.
Irreführende Werbung
Das Gericht verurteilte Vodafone außerdem zur Unterlassung irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Internet-Seite für den Vodafone-Pass geworben, aber unzureichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert. Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Pass nicht enthalten – und führten deshalb auch bei den ausgewählten Apps zum Verbrauch des Datenvolumens. Das stand lediglich in einer Fußnote der Preisliste und in den FAQ.
Noch ist das Urteil des LG Düsseldorf nicht rechtskräftig.
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