Vodafone Pass: Verbraucherzentrale klagt

Vodafone GigaPass Header

Vodafone Pass und ähnliche Angebote stehen weiterhin im Fokus der Verbraucherschützer, nun hat die Verbraucherzentrale eine neue Klage eingereicht. Zero-Rating-Angebote sind für Kunden zwar erst mal ziemlich attraktiv, sie sind aber nicht unbedingt mit geltendem Recht vereinbar und gefährden das neutrale sowie freie Internet. Nun gibt es eine neue Klage, der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach ausführliche Überprüfung in Düsseldorf jetzt eine Klage eingereicht.

Nach der vertraglichen Ausgestaltung ist die Nutzung des Vodafone-Passes auf das Inland beschränkt. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen können wie zu Hause. Dies muss nach Ansicht des vzbv daher auch für den Vodafone-Pass gelten.

Vom Vodafone-Pass ausgenommen wird außerdem die Internetnutzung über einen Hotspot (Tethering). Verbraucher können den Vodafone-Pass somit nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Die Nutzung der Vertrags-Apps auf einem anderen Endgerät mittels Hotspot führt hingegen zu einer Anrechnung auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen. Auch dies ist nach Ansicht des vzbv mit der TSM-VO nicht in Einklang zu bringen. Danach haben Verbraucher das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

Man sieht aufgrund der Einschränkungen zudem eine irreführende Werbung. Ebenfalls ein Punkt, welcher von der Verbraucherzentrale angesprochen wird. Vodafone reagierte darauf aber bereits.

Außerdem erachtet der vzbv die Werbung für den Vodafone-Pass auf der Internetseite des Anbieters für irreführend. Denn es werde der falsche Eindruck vermittelt, dass die Vertrags-Apps ohne Einschränkungen genutzt werden könnten. Nur aus einer Fußnote in der Preisliste ergeben sich die Beschränkungen.

Inzwischen hat Vodafone seinen Internetauftritt geändert. Das Unternehmen war jedoch vorgerichtlich nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich somit zukünftig zu verpflichten, die vom vzbv als irreführend beanstandete Werbung zu unterlassen.

Zuletzt konnte die Bundesnetzagentur erste Nachbesserungen durchringen, wir berichteten bereits vor einigen Tagen darüber.

Folge jetzt unserem WhatsApp-Kanal. Info: *provisionierte Affiliate-Links.

Kommentar verfassen

Bleibt bitte nett zueinander!