Es grenzt oft genug an völlige Ignoranz, wenn spezielle Parkplätze von denen genutzt werden, die darauf eigentlich gar nicht parken dürfen. Sei es nun die Parkfläche für beeinträchtigte Menschen oder die Parkfläche für Elektroautos. Auch wenn ich absolut kein Freund davon bin, dass Elektroautos immer direkt vor der Tür parken dürfen, sollten Verbrenner-Fahrer trotzdem gelassen reagieren.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Man will sich ja nicht unnötig streiten. Zumindest für öffentliche Parkflächen gibt es nun ein klares Urteil, was mit Verbrennern passieren kann, wenn diese sämtliche Schilder und Hinweise ignorieren. Verbrenner dürfen auch „ohne konkrete Verkehrsbehinderung von Elektro-Ladeparkplätzen abgeschleppt werden“, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Verbrenner auf Lade-Parkplatz im absoluten Halteverbot
Geklagt hatte eine Person, die ihr Motorrad teilweise auf einer Parkfläche für Elektroautos abstellte und damit den Ladeplatz eingeengt hat. Ein Abschleppdienst hat das Fahrzeug im Auftrag durch das Ordnungsamt bei Seite geräumt und entsprechend in Rechnung gestellt. Dabei habe der Motorradfahrer sogar noch davon profitiert, dass das mildeste Mittel für den Kläger gewählt worden war.
Jedenfalls wollte der Kläger die Kosten abwenden, aber scheiterte vor Gericht. Zur Erläuterung ist dabei interessant: „Da der Parkplatz nach der Beschilderung lediglich Elektrofahrzeugen […] vorbehalten ist, wird ein Fahrzeug mit Verbrennermotor, das die Ladesäule nicht in Anspruch nimmt, so angesehen, dass es in einem absoluten Halteverbot stand.“
Unterm Strich wird durch das Urteil klar, dass Parkplätze für den Ladevorgang von Elektroautos effektiv geschützt werden müssen. Gerade dort ist das wichtig, wo es ohnehin noch zu wenig Infrastruktur gibt und jeder Elektroauto-Fahrer auf einen nutzbaren Ladeplatz angewiesen ist. Und egal ob Verbrenner oder Stromer, man könnte sich ja einfach mal an die Beschilderung halten.
Und was ist mit einem e-auto, das auf der Fläche nur parkt und nicht lädt?
Da dürfte spätestens die Höchstparkdauer greifen.