Der Digital Markets Act (DMA) ist seit dem 7. März für große Digitalkonzerne wie Google, Meta, Apple oder Amazon verpflichtend. Die Regelungen sollen Verbrauchern mehr Wahlfreiheit geben und den Wettbewerb fördern. Nutzer sollen demnach etwa leichter vorinstallierte Apps deinstallieren oder Standardeinstellungen ändern können. Auch die Installation von Apps außerhalb der firmeneigenen Stores soll erleichtert werden.
Doch eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Zum Stichtag am 7. März haben die Unternehmen einige Vorgaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
Allerdings ist es etwas merkwürdig, wie die Verbraucherschütze zu dieser Erkenntnis kommen. Konkret haben sie sich für das Android-Lager das Samsung Galaxy S20 und für iOS das iPhone SE 2 genauer angeschaut.
Beim Samsung-Smartphone mit Android 13 kritisieren sie, dass kein Update zur Verfügung stünde, dass alle DMA-Neuerungen umsetzt. Zwar erlaubt Google ja bekanntermaßen von Haus aus das sogenannte Sideloading zum Installieren von Apps außerhalb des Play Stores. Doch die Deinstallation vorinstallierter Apps sei im Test weiterhin nicht bei jeder App möglich gewesen.
Apple habe hingegen ein Update auf iOS 17.4 bereitgestellt. Allerdings ließ sich beispielsweise der Browser Safari nicht vollständig deinstallieren und Nutzer konnten nicht einfach eine andere Karten-App als Standard wählen. „Apple und Google haben die Vorgaben für digitale Märkte aus Brüssel nicht vollständig umgesetzt“, schlussfolgert Ramona Pop vom vzbv.
Der DMA soll mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit für Verbraucher bringen. Doch viele Nutzer profitieren davon vorerst nicht. „Die Europäische Kommission muss die Umsetzung aller Regelungen für digitale Märkte durch die Gatekeeper genau beobachten, entschieden gegen Verstöße vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten“, fordert Pop.
Hier zeigt sich aber auch, dass die Gesetzesvorgaben womöglich etwas zu kurz gedacht sind. Im Android-Beispiel ist schließlich Samsung für die Verteilung der Updates verantwortlich – der südkoreanische Hersteller fällt im Gegensatz zu Google aber nicht unter den Digital Markets Act.
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Apple ist doch dafür bekannt Spielchen zu spielen und es auszureizen…