Verbraucherschutz verklagt Mobilfunkanbieter für fiese Roaming-Praxis

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Wir und viele andere hatten über die teils fiesen Roaming-Tricks der Mobilfunkanbieter berichtet, jetzt klagt der Verbraucherschutz. Es musste ja so kommen, zumindest hat das der Verbraucherschutz bereits in den vergangenen Monaten schon angedeutet. Die neue Verordnung für EU-Roaming muss automatisch für die Kunden umgesetzt werden, die von den Anbietern oftmals geforderte manuelle Umstellung durch den Kunden sei laut Verbraucherschutz nicht zu verantworten.

Telefonica/o2 stellen zum Beispiel nicht automatisch um, auch Anbieter von Drillisch stellen ihre Tarife nicht selbst um. Ganz im Gegenteil! Es werden meist noch Tarife mit alten eingeschränkten EU-Optionen verkauft und nur irgendwo nebenbei erwähnen die Anbieter, dass auch der neue regulierte EU-Tarif verfügbar ist und aktiviert werden kann.

„Roam-Like-At-Home“ – für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause: Das war die Idee des europäischen Gesetzgebers. Danach sollten Anbieter den beschlossenen Roaming-Tarif automatisch anwenden, damit ihre Kunden ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren können. Verbraucher müssten, unabhängig von ihrem Tarif, nicht selbst aktiv werden. 

Eine Abmahnung gegen o2 erfolgte schon, nun werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Gründe gibt es dafür genügend. Nicht nur die nötige manuelle Umstellung der Tarife sei ein Verstoß gegen die Verordnung, auch dauert die Umstellung manchmal eine ganze Weile.

O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben. Nach Ansicht des vzbv verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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