Verbraucherschutz: Amazon verliert im Kampf um den Dash Button erneut

Amazon Dash Button Nivea

Amazon muss sich in Deutschland vor Gericht verantworten, weiterhin gehen Verbraucherschützer gegen das Angebot der Dash Buttons vor. Per Knopfdruck die Produkte für den Haushalt nachbestellen, das spricht für den Dash Button und bringt Verbraucherschützer auf die Barrikaden. Erneut ging es vor Gericht darum, ob der Dash Button von Amazon in seiner derzeitigen Form ein zulässiges Produkt ist. Erneut hat sich dabei herausgestellt: Deutschland ist eine funktionierende Innovationsbremse.

Nach Installation und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash-Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wird. Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.

https://youtu.be/mnp-4_T32No

Deine Amazon-Bestellung ist kostenpflichtig

Okay. Im Grunde verstehe ich schon, worauf der Verbraucherschutz hinaus will. Tatsächlich wäre es für Amazon kein Ding der Unmöglichkeit über Preisveränderungen für die Dash-Button-Produkte einfach vorher per E-Mail zu informieren. Was die zusätzliche Beschriftung auf den Tasten angeht, können wir allerdings nur den Kopf schütteln.

Der Kunde bestellt sich den Dash-Button bewusst, installiert ihn und verbindet das Gerät mit dem eigenen Netzwerk. Meint ihr nicht auch, der Kunde ist sich über kostenpflichtige Bestellungen und die Funktionsweise sowieso im Klaren?

Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Zumal eine Bestellung storniert werden kann. Sollte der Kunde also aus Versehen etwas bestellen, lässt sich dieser Vorgang relativ leicht rückgängig machen. Ich sehe aus Sicht des Verbrauchers kein Problem mit dem Angebot, Amazon sieht sich ebenfalls im Recht. Was meint ihr?

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