Die EU-Richtlinie für ein einheitliches USB-C Ladekabel sollte eigentlich bis Ende 2022 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland hat diese Frist jedoch verpasst. Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung kam erst am 20. Dezember 2023 und damit mehrere Wochen zu spät.
Laut dem Gesetzesentwurf soll USB-C ab Ende 2024 zum Pflichtstandard für alle neuen Smartphones, Tablets, Kopfhörer und weitere elektronische Geräte werden, sofern diese per Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 soll die Regelung auch für Laptops gelten. Damit setzt Deutschland zwar die EU-Vorgaben um, jedoch zeitverzögert. Eine Beschlussfassung im Bundestag wird voraussichtlich erst im Februar oder März erfolgen.
Die EU-Kommission könnte bis dahin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, da die Umsetzungsfrist gerissen wurde. Die Behörde wirbt derweil in sozialen Netzwerken bereits für die Vorteile des einheitlichen Ladestandards wie weniger Elektroschrott und Kabelsalat.
Laut dem Gesetzesentwurf sollen Verbraucher beim Kauf neuer Geräte künftig auch Informationen zur Ladeleistung erhalten. USB-C hat sich bei Smartphones ohnehin bereits durchgesetzt. Nur Apple hielt lange am eigenen Lightning-Anschluss fest, wechselte aber beim aktuellen iPhone 15 endlich ebenfalls zu USB-C.
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