Keine Woche ohne ein neues Gerichtsurteil und diesem Motto wollen wir natürlich auch treu bleiben, obwohl es dann aber sicher langsam an die Substanz einiger Leser inklusive mir geht. Nichtsdestotrotz will ich eine halbwegs vollständige Berichterstattung abgeben und euch daher auch von dem heute gefällten Urteil am Landgericht Düsseldorf in Kenntnis setzen. Nachdem also das damals in Deutschland eingeführte Galaxy Tab 10.1 aufgrund von Verstößen gegen sogenannte Geschmacksmuster von Apple wieder den Platz räumen musste, hatte Samsung recht schnell eine Alternative namens Galaxy Tab 10.1N parat.
[aartikel]B0062YRPVU:right[/aartikel]Dieses Gerät ist etwas im Design verändert und sollte daher auch nicht mehr gegen die Geschmacksmuster verstoßen, was nach dem Urteil der Richter auch funktioniert hat. So sind sich die vorsitzenden Richter darüber einig, dass sich das Design des Galaxy Tab 10.1N ausreichend verändert hat und daher nicht mehr gegen die von Apple registrierten Geschmacksmuster (Designrechte) verstößt bzw. diese verletzt.
Insoweit eine logische Entscheidung und daher eigentlich wenig überraschend. Hoffentlich gibt sich Apple nun damit zufrieden und lässt sich nicht wieder irgendwas für eine weitere Klage oder Berufung einfallen. Die komplette Presseerklärung des Langerichts findet ihr hier. [via]
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