Die Update-Pflicht ist da, aber anders als erhofft

Ein Update Ist Verfuegbar Head

Ein neues Jahr bringt auch einige gesetzliche Veränderungen mit und das ist diesmal auch im Bereich der Mobilgeräte so. Wobei die neue Pflicht für Updatesgültig ab 1. Januar 2022 – nicht allein auf Smartphones anzuwenden ist. Sondern auch auf andere digitale Geräte wie Smart-TVs, Tablets, PCs, etc. Leider ist diese Verpflichtung nicht gerade das, auf was insbesondere Nutzer in der Android-Welt insgeheim seit ein paar Jahren hoffen.

Hersteller werden zur Aktualisierung verkaufter Geräte verpflichtet

Die Verpflichtung für Updates gilt nicht explizit für neuere Versionen des Betriebssystems. Vielmehr soll diese Verpflichtung abdecken, dass erworbene Geräte in ihrem üblichen Nutzungszeitraum sicher sind und einwandfrei funktionieren. Es gibt auch vonseiten der deutschen Bundesregierung nicht einmal einen Zeitraum für diese Verpflichtung.

Auch hier verweist man auf die übliche Nutzungszeit des jeweiligen Gerätes.

„Die Aktualisierungsverpflichtung bestehe für den Zeitraum, in dem der Verbraucher Aktualisierungen aufgrund der Art und des Zwecks der Sache erwarten könne.“

Pflicht für Updates weniger umfangreich als erhofft und offene Fragen

Das Statistische Bundesamt hat Zahlen ermittelt, die zumindest einen deutlicheren Zeitraum widerspiegeln können. Dort heißt es, dass technische Geräte von erwachsenen Personen im Schnitt wohl alle fünf Jahre durch neue ersetzt werden. Im Detail gibt es bestimmt Unterschiede. Zum Beispiel: Smartphones werden sicherlich häufiger als Fernseher erneuert.

„In zeitlicher Hinsicht wird im Folgenden angenommen, dass Updates im Durchschnitt, variierend nach Geräteart, für fünf Jahre bereitgestellt werden müssen.“

Die einzige Hoffnung ist und bleibt in meinen Augen die freiwillige Verpflichtung für Updates, wie sie im Smartphone-Bereich inzwischen von Samsung, Google und Co. angeboten wird. Die neuen Gesetzmäßigkeiten ändern in meinen Augen nicht sonderlich viel.

9 Kommentare zu „Die Update-Pflicht ist da, aber anders als erhofft“

  1. Mich würde interessieren, wie das mit älteren neuen Geräten ist. Top Modelle von Samsung (wie das S10) sind auch Jahre nach der Veröffentlichung noch neu und in großen Stückzahlen verfügbar, obwohl schon eine oder sogar zwei nachfolger Generationen am Markt sind. Beginnt dann der Servicezeitraum erst mit dem Verkauf?

  2. Das ist ein guter Weg, Smartphone und Co nicht nur als Wegwerfgeräte zu nutzen. Teuer genug sind sie ja auch. Dann wird man sich auch Geräte zu legen, die lange durchhalten und lange Ersatzteile bekommen. Erstens ein Garant für einen besseren Wiederverkauf und auf der anderen Seite auch besser für die Umwelt.

    1. übertreibungsagent

      Nein. 20 Jahre interessiert vielleicht noch 5 Leute pro Produkt. Und dafür steigen die Kosten für alle. Ich glaube auch nicht, dass es fehlende Updates sind, die Menschen zum Neukauf animieren. Z.B. dürfte beim Galaxy S3 eher das schlechte Display und die schlechte Kamera gemessen an heutigen Standards für einen Neukauf sprechen, als fehlende Sicherheitsupdates. Und wir reden hier von nicht einmal der Hälfte des von Ihnen geforderten Zeitraums.

      Für Ihre Forderung wäre Modularität wie im PC-Bereich wesentlich hilfreicher. Aber selbst da nutzt es nur eine Minderheit der Menschen, obwohl Beschaffung und Einbau relativ einfach sind .

  3. Also,in §475 kann man nachlesen gilt für alle Waren „mit digitalen Elementen“ also von der programmierbaren Kafeemaschine bis zur Ausstatung zB von Kfz.Leider sehr unpräzise ales formuliert und wird wohl erstmal Anwalts Liebling….dann sind die Unternehmer als alle,die damit Handel unternehmen auch das ist schwammig und umfasst auch Privatverkäufe.Auf jeden Fall sind also die Verkäufer gemeint und nicht die Hersteller,das steht zwar in einem EU Vorgabeentwurf,aber da hat die BRD vorgemuckt.Ob also dann von der EU die besonders für Android notwendige update-Pflicht den Geräteherstellern obliegt ?? Momentan gilt das für alle digitalen Elemente und deren Inhalt,also Firmware,Funktions-
    und und Sicherheitsupdates DURCH VERKÄUFER – die dazu meist nicht in der Lage sind
    und schon garnicht für eine Nutzungsdauer von 3-5 Jahren…..also als Verbraucher fordern,
    wenn er nicht kann,Gerät zurück und Zahlungserstattung….zu Anwalts Freude.Und derzeit
    auch für Gebraucht bis Gebrauchtwagen,der digitale Elemente vielfältig enthält……..
    aber lest mal,was dazu schon alles interpretiert wird und was unklar ist der VZBW der Verbraucherzentralen ist genauso ratlos wie Danny Fischer,nur der liegt mit Herstellerpflicht noch völlig falsch,da Unternehmer (s.§14BGB)also Verkäuferpflicht
    ob gewerblich oder privat……..das wär dann schön für epay bis Flohmarkt,denn da gilt ja auch die Produktgewähr nur für Verkäufer – allerdings eingeschränkt für gebraucht und privat—aber nicht generell,den s BGB da gibts Ausnahmen:zB nicht explizit deklarierte
    Fehler usw. und dann muß trotz Ausschluß Gewähr geleistet werden oder Rücknahme.
    Würden doch alle Leute erstmal Lesen,bevor sie was absondern oder noch schlimmer,
    gleich irgendwo im Netz was abschreiben.Trau nur geschriebenen Gesetzen und hoffe auf
    Gottes Hand,in der Du uU vor Gericht stehst und auf nen cleveren Anwalt…….

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