Telekom und Vodafone: Verbot für StreamOn und Vodafone Pass

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Foto: Oleg Magni, Unsplash

Schon seit einigen Jahren stehen Produkte wie Telekom StreamOn und Vodafone Pass in der Kritik. Jetzt untersagt die Bundesnetzagentur die Vermarktung. Bestandskunden sollen diese Produkte ebenfalls nicht mehr verwenden können. Die Beendigung der laufenden Verträge wurde angeordnet. Grund ist seit Jahren ein Verstoß gegen die Netzneutralität, weil diese Produkte den Datenverkehr ungleich behandeln.

Schon vor ein paar Monaten haben Gericht entschieden, dass diese sogenannten Zero-Rating-Produkte nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sind und die Bundesnetzagentur setzt diese Entscheidungen endlich final um. Was für uns auch bedeutet, dass es in den kommenden Monaten ein regelrechtes Beben am Mobilfunkmarkt gibt und sich in der Tariflandschaft allerhand tun wird.

„Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind. Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren.“

Zero-Rating erlaubt, gegen Geld bestimmte Dienste am Datenvolumen vorbei zu nutzen. Zum Beispiel mit einem Video-Paket, das natürlich nur in teuren Tarifen verfügbar ist, können die vom Provider ausgewählten Dienste (Netflix, etc.) ohne Beschränkungen über das mobile Internet verwendet werden. Das bevorzugt einerseits ein bestimmtes Kundenklientel, aber auch die wenigen exklusiven Internetdienste, die von den Mobilfunkanbietern ausgewählt werden.

Telekom und Vodafone müssen umdenken: Schluss für Zero-Rating-Angebote

Bei den Fristen haben die Netzbetreiber teilweise recht viel Zeit. Das liegt laut Bundesnetzagentur vor allen Dingen an der Menge der Bestandskunden, so die Begründung. Diese umzustellen, möglichst fair, dauert seine Zeit.

„Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit.“

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