Inzwischen konnte mehrfach festgestellt werden, dass die Telekom mit ihrem Zero-Rating-Angebot „StreamOn“ gegen mehrere Regulierungen verstößt. Nun fordert die Bundesnetzagentur entsprechende Anpassungen, setzt kurzzeitige Fristen. Je Verstoß könnte eine sechsstellige Strafzahlung fällig werden, die angesichts der Konzernumsätze in Höhe von 75 Milliarden Euro (2017) schon fast lächerlich scheinen. Bis zu 400.000 Euro wären das, sollte die Telekom die Frist bis zum 4. Dezember 2018 nicht einhalten.
Mit dem StreamOn-Angebot verstößt die Telekom unter anderem gegen geltende EU-Regularien für Roaming, denn im EU-Ausland ist das unbegrenzte Videostreaming für die Telekom-Kunden gesperrt. Ebenso sind die Einschränkungen der maximalen Videoqualität, begrenzt durch die Bandbreite, laut Bundesnetzagentur nicht mit geltenden Regularien vereinbar.
Bis Anfang Dezember bleibt den Verantwortlichen der Telekom noch Zeit, die Anpassungen umzusetzen oder wenigstens anzukündigen. Ich kann mir ehrlich gesagt vorstellen, dass die Strafzahlungen aufgrund ihrer Höhe nur wenige Sorgenfalten erzeugen. Zumal die Telekom bereits angekündigte, alle Rechtsmittel in Bewegung zu setzen, damit StreamOn für seine 1,5 Millionen Kunden erhalten bleibt.
Zero-Rating-Angebote stehen seit jeher in der Kritik
StreamOn und vergleichbare Angebote mögen für Kunden erst mal interessant klingen, sie sorgen allerdings schleichend dafür, dass der Zugriff auf Internetdienste in zwei Klassen aufgeteilt wird. Nur wer genügend Kohle jeden Monat aufbringen kann, hat uneingeschränkten Zugriff auf diese Dienste. Das kann und darf nicht der Weg sein.
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