Auch wenn das Netz aus 22 kW-Säulen nützlich ist, so sind Schnelllader in Zukunft deutlich mehr gefragt. Die passenden Standorte sind laut Bundesregierung vorhandene Tankstellen. An einer Pflicht, Schnelllader an Tankstellen anzubieten, hält die Regierung weiterhin fest.
Diese Pflicht gibt es nicht heute, morgen oder in zwei Jahren. Tatsächlich soll sie erst ab 2028 greifen. Daran hält die Bundesregierung fest. Die Umsetzungsfrist unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen sei weiterhin realistisch, teilt man mit.
Der geplante Entwurf sieht vor, dass ab 2028 alle Tankstellenketten mit mindestens 200 Standorten an jedem Standort mindestens eine Schnellladesäule mit 150 kW oder mehr Leistung zur Verfügung stellen müssen. So soll eine Basisversorgung im HPC-Segment gewährleistet werden.
Schnelllader benötigen genügend Elektroauto-Kunden und es gibt nur dann mehr Elektroauto-Kunden, wenn das Netz für Ladestationen groß genug ist. Das ist eine große Herausforderung, mit der Deutschland immer noch zu kämpfen hat.
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