Nicht nur im digitalen, auch im stationären Handel werden heutzutage Tablets eingesetzt – auch, um Papier zu sparen. Mit einem Stift wird auf einem Display unterzeichnet. In dieser Situation hätte man aber vielleicht nicht immer die Ruhe, alle Details sorgsam durchzulesen, vielleicht noch erschwert durch den spiegelnden Bildschirm. Verbraucherschützer berichten von Kunden, die überrascht seien über die Verträge, die sie auf diese Weise abgeschlossen hätten.
Forderung wird laut: Widerrufsrecht für Tablet-Verkäufe wie im Online-Handel
Im Zuge dessen schlägt der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen vor, wenn ein Kauf über ein Tablet abgeschlossen werde. Das wären dann die gleichen Regeln wie beim regulären Onlinehandel, bei dem Produkte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden können.
Hey Du, abonniere jetzt unseren WhatsApp-Newsletter-Kanal kostenlos!Ob der Kauf durch ein digitales Hilfsmittel oder tatsächlich einen Papierbeleg getätigt werde, hat in den Augen der Verbraucherschützer einen großen Einfluss darauf, wie er wahrgenommen werde. Ähnliche Regeln mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht werden von der Verbraucherzentrale auch für „langfristige Verträge“, die in einem Laden abgeschlossen werden, gefordert.
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