Seit ihrem Start sind sie stark umstritten, die Zero-Rating-Angebote von Telekom und Vodafone spalten das Internet. Nach Auffassung vieler verstoßen diese Angebote gegen die Netzneutralität, auch beim Verwaltungsgericht Köln sieht man das so. In der derzeitigen Ausführung sei das StreamOn-Angebot weiterhin rechtswidrig, da es gegen die Netzneutralität sowie Roaming-Regelungen verstoße. Festgestellt hatte das die Bundesnetzagentur, die Bestätigung gibt es durch das VG Köln.
Ein Eilantrag der Telekom gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur wurde abgelehnt, wogegen Beschwerde eingelegt werden kann. Wird der Netzbetreiber auch tun, teilte die Telekom inzwischen mit. Man sehe keine Option darin, StreamOn einzustellen. Anpassungen will man wohl auch keine vornehmen.
So positiv StreamOn für den Kunden im Alltag sein mag, so negativ sind derartige Angebote für das Internet im Ganzen. Es fehlt die Gleichbehandlung. Stellt euch vor, die meisten Internetdienste sind irgendwann nur noch in den teuersten Tarifen der Netzbetreiber uneingeschränkt nutzbar.
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