Das Landgericht München hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Kündigung von Online-Abos auch ohne vorherige Anmeldung auf der Website möglich sein muss. Hintergrund ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen den Streaminganbieter Sky.
Bei dessen Dienst „Wow“ führte der Kündigungsbutton zunächst zu einer Anmeldeseite. Dies stellt laut Gericht jedoch eine unzulässige Hürde für Verbraucher dar. Seit Juli 2022 schreibt ein Gesetz vor, dass ein gut sichtbarer Kündigungsbutton direkt zu einer Seite führen muss, auf der die Kündigung per Mausklick möglich ist.
„Der Kündigungsbutton ist wichtig: Verbraucher müssen Online-Verträge einfach per Mausklick kündigen können“, so VZBV-Vorständin Ramona Pop. Anbieter dürften Kunden keine unnötigen Hürden auferlegen. Das Urteil stärkt Verbraucherrechte und sorgt für rechtliche Klarheit – hoffentlich.
Es bleibt abzuwarten, ob weitere Unternehmen ihre Kündigungsprozesse nun entsprechend anpassen. Für uns Verbraucher ist das meiner Meinung nach jedenfalls ein gutes Zeichen, dass die Beendigung von Abos komfortabler und nutzerfreundlicher gestaltet werden muss.
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