Smartphone-Tarife: Verbraucherschutz fordert nur 6 Monate Vertragslaufzeit

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Gilles Lambert (Unsplash)

Seit einiger Zeit gibt es Vorschläge für Gesetzesänderungen, die in erster Linie Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge und andere Dienstleistungsverträge kürzen sollen. Jetzt hat der Verbraucherschutz seine Vorschläge und Einwände veröffentlicht. Hierzu gehört grundsätzlich eine Übereinstimmung mit den bisherigen Vorschlägen, doch man hat auch Einwände bzw. weitere Verbesserungen vorzuschlagen. Insbesondere für die erste Vertragslaufzeit neuer Telekommunikationsverträge fordert man eine Laufzeit von nur noch 6 Monaten. Üblich sind bislang 24 Monate.

Kürzere Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

„Der vzbv unterstützt die allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist
und Vertragsverlängerung im vorgeschlagenen Umfang. Für Telekommunikationsverträge sollte die Erstlaufzeit darüber hinaus auf sechs Monate verkürzt werden.“

Es gibt aber auch Nachteile für diese Veränderungen, denn kürzere Laufzeiten dürften einen negativen Einfluss auf die Preise der Anbieter haben. Ist jedenfalls die Befürchtung auch unserer Leser. Wiederum sagt der Verbraucherschutz, dass kürzere Laufzeiten den Wettbewerb fördern sollen. Wenn Kunden häufiger zur Konkurrenz wechseln können, müssen die Anbieter natürlich mehr für Bestandskunden tun. Aktuell sehen geplante Veränderungen vor:

  • Vertragslaufzeit: 12 statt 24 Monate
  • Kündigungsfrist: 1 statt 3 Monate
  • Vertragsverlängerung: 3 statt 12 Monate

via Caschys Blog

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