In den vergangenen Tagen gab es kuriose Fehler rund um eine Samsung-App und die virtuellen Kreditkarten von Paypal. Samsung hat ein Problem zugegeben, dass allerdings nur sehr wenige Nutzer betroffen haben soll. 150 an der Zahl, verkündete Samsung gegenüber The Register. Es gab wohl wirklich einen Zusammenhang mit der Push-Benachrichtigung, die über die Find my Mobile-App weltweit auf Samsung-Geräten ausgeliefert wurde. Von dem noch drastischeren Fehler, den Samsung bestätigte, waren aber eben nur wenige Leute betroffen.
„Ein technischer Fehler führte dazu, dass eine kleine Anzahl von Benutzern auf die Details eines anderen Benutzers zugreifen konnte. Sobald wir von dem Vorfall erfuhren, wurde die Möglichkeit, sich im Shop-Bereich auf unserer Website anzumelden, entfernt, bis das Problem behoben war. Weniger als 150 Kunden waren betroffen, und wir setzen uns direkt mit ihnen in Verbindung.“
Paypal: Unberechtigte Abbuchungen bei virtueller Kreditkarte
Wir berichteten vor einem Tag, dass diverse Paypal-Nutzer unberechtigte Abbuchungen feststellen mussten. Zunächst war die Vermutung, dass Google Pay daran schuld ist, doch der Fehler lag wohl eher bei Paypal. Es scheint möglich gewesen zu sein, die virtuelle Kreditkarte auszulesen, um sie dann als Zahlungsmittel ohne Prüfnummer zu verwenden. Der sicherste Weg sei womöglich die virtuelle Paypal-Kreditkarte aus Google Pay zu entfernen. Bereits vorhandene Transaktionen lassen sich verhindern, dafür müssen Kunden mit Paypal in Kontakt treten.
Seitens Paypal gab es ein bislang eher dünnes Statement.
„Uns ist bewusst, welches Vertrauen uns Menschen entgegen bringen, indem sie uns ihr Geld anvertrauen. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst. In den Bereichen Betrugsprävention und Risikomanagement setzt PayPal auf moderne Technologien, um seine Kunden zu schützen und sichere Zahlungen zu ermöglichen. Wir untersuchen derzeit die von Ihnen angesprochenen Fälle und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir weitere Informationen erhalten haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir uns aus Datenschutzgründen nicht zu Einzelfällen äußern können.“
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