Auch die Deutsche Post ist irgendwann mit der Zeit gegangen und hat ein zugegebenermaßen extrem praktisches Produkt eingeführt, das auch ich immer wieder gerne nutze: die mobile Briefmarke bzw. früher noch das Handyporto. Hier lässt sich früher per SMS, heutzutage nur noch per App in ein paar Sekunden und mit digitaler Bezahlung ein Code generieren, den man an die Stelle einer normalen Briefmarke schreibt.
Allerdings hat die mobile Briefmarke auch einen entscheidenden Nachteil. Während übliche Briefmarken im Regelfall niemals ihren Wert verlieren, ist die mobile Briefmarke nur 14 Tage nutzbar, bevor es verfällt. Das missfiel den Verbraucherschützern vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die haben schon im Dezember letztes Jahr vor dem Landgericht Köln erfolgreich gegen das Bonner Unternehmen geklagt. Dagegen legte die Post Berufung beim Oberlandesgericht Köln, doch auch hier ist sich die Justiz sicher, dass das Ablaufen der mobilen Briefmarke nicht rechtens ist.
Ich hatte bislang zum Glück nicht den Fall, dass ich einen in der App generierten Code nicht rechtzeitig auf den Briefumschlag gekritzelt und den Brief abgeschickt habe. Aber es gibt auch einfach keinen guten Grund, dass die Post mit dieser Klausel durchkommt und zwischen analogen und digitalen Briefmarken unterscheidet.
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