Pokemon GO ruft nicht nur Fans und Hater auf den Plan, sondern nun auch die deutschen Verbraucherschützer. Wenig überraschend hat der Verbraucherschutz an Pokemon GO etwas auszusetzen und das ist auch durchaus berechtigt. Unter anderem soll das Preisgeben der personenbezogenen Daten, ohne die man das Spiel gar nicht spielen kann, zum Teil gegen deutsche Standards im Verbraucher- und Datenschutz verstoßen. Hier fordert die Verbraucherzentrale, dass sich Entwickler und Unternehmen an entsprechende Vorgaben zu halten haben, wenn sie in Deutschland Geschäfte machen wollen.
Vor der Nutzung der sehr beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club(PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Weil das Unternehmen aus San Francisco (USA) durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhält, hat sich der vzbv die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angeschaut.
Dabei trat eine Reihe von kritischen Punkten zu Tage. So kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.
Es ist also mal wieder das übliche Problem, die US-Unternehmen wollen viel vom Nutzer, dieser wiederum willigt bei der Nutzung der jeweiligen Dienste meist blind ein. Was das Recht außerhalb der USA angeht, ist den Anbietern meistens auch eher egal. Gleiches bei der Datenschutzerklärung des Spiels, diverse Punkte stoßen der vzbv auf, die deshalb Niantic abmahnt.
Der vzbv hat das Unternehmen nun abgemahnt und aufgefordert für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Eine Klage könnte folgen, heißt es in der heutigen Pressemitteilung. Am Ende, so glaube ich, wird sich für zumindest für den Nutzer vermutlich nicht viel ändern.
Lenkt Niantic ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird der vzbv die Einreichung einer Klage prüfen.
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(via vzvb, Caschys Blog)