Das EU-Verbraucherschutznetzwerk CPC hat erfolgreich eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal erwirkt. Anlass war eine im vergangenen Jahr innerhalb des CPC-Netzwerks veröffentlichte Warnmeldung, die Verstöße gegen die EU-Klausel-Richtlinie in mehreren Mitgliedstaaten bestätigte.
Das Umweltbundesamt, als Teil des CPC, nahm daraufhin im Auftrag des Netzwerks Kontakt zu PayPal auf, um eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zu erreichen. PayPal hat nun zugesagt, die europaweit verwendeten AGB bis zum 28. Mai 2024 verbraucherfreundlicher zu gestalten. Kunden sollen darüber schon am 21. Februar informiert werden.
Konkret ging es um Begriffe wie „Marktgängigkeit“ und „stillschweigende Gewährleistung“, die für Verbraucher schwer verständlich seien. Laut Umweltbundesamt müssen AGB so formuliert sein, dass sie auch für Laien klar nachvollziehbar sind. Sie dürfen Nutzern keine komplizierten Rechtsauslegungen zumuten.
Mit der Anpassung kommt PayPal also den Vorgaben des europäischen Verbraucherschutzes nach. Allerdings bedeute dies keinen Freibrief für das Unternehmen. Die angepassten AGB könnten weiterhin gerichtlich überprüft werden.
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