Oracle vs. Google: Richter hebt auf Antrag die Entscheidung der Jury teils auf

Default Featured Image

oracle vs googleEigentlich haben wir sicherlich alle keine Lust mehr auf die Streitereien der Hersteller und Konzerne, welche nicht nur mit ihren Geräten gegeneinander auf dem Markt kämpfen, sondern sich eben regelmäßig gegenseitig vor Gericht ziehen. Doch derzeit ist ein nicht ganz unwichtiger Rechtsstreit im Gange, bei welchem es sich um den Quellcode von Android handelt. Und zwar klagt Oracle an: Google hat Java-Code gestohlen und ihn im Betriebssystem Android eingesetzt, damit sei das Urheberrecht verletzt.

Zuletzt war bislang unklar, ob denn wirklich damit das Urheberrecht verletzt sei. Es hatte sich lediglich herausgestellt, dass Google auf jeden Fall Code von Java in Android verwendet, nicht aber, ob dies rechtswidrig geschieht. Insgesamt handelt es sich wohl um acht Dateien, welche einfach kopiert worden, doch die Jury hielt dies für zu geringfügig. Bedeutet, es hätte eine „De minimis“-Erlaubnis ausgesprochen werden können, mit welcher die geringfügige unerlaubte Verwendung des fremden geistigen Eigentums erlaubt wäre. Oracle konnte das natürlich nicht akzeptieren, stellte einen Antrag, der Richter entschied.

Keine vernünftige Jury könnte zu so einem Urteil kommen, dass das Kopieren dieser Dateien als geringfügig einzustufen wäre, so ähnlich drückte sich Richter Alsup aus und hob das Urteil der Jury auf. Die Argumentation von Google, die Dateien wären nur zu Testzwecken verwendet worden, stimmte Richter Alsup ebenso nicht milde. Der komplette Beschluss kann hier nachgeschlagen werden. Unklarheiten der Jury sorgen im Übrigen dafür, dass Google einen Abbruch des Prozesses und Neuverhandlung der Copyright-Fragen beantragt. Mal sehen, wie dieser Streit noch ausgehen wird. [via]

[asa_collection items=1, type=random]Beliebte Smartphones[/asa_collection]

Kommentar verfassen

Bleibt bitte nett zueinander!