Die wenigsten unter uns – wozu auch ich gehöre – lesen sich wohl die AGBs durch. Dabei spielt keine Rolle, ob es nun ein eventuell vermeintliches kostenloses Angebot im Netz ist oder der Einkauf beim Media Markt um die Ecke, eigentlich sollte man die Nutzungsbedingungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen. Vor allem schützt sich man in einem Ernstfall damit selbst bzw. kann einem Ernstfall vorbeugen. Doch nicht nur der Kunde sollte sich eventuell mit der ein oder anderen AGB auseinandersetzen, sondern auch die Unternehmen selbst, vor allem die international tätigen Konzerne. Dazu zählen Apple und Google, die für ihre App Stores jeweils entsprechende Bedingungen haben, die allerdings nicht an deutsche Standards angepasst sind.
Verbraucherschützer klagen nun gegen Apple und Google, da die Bedingungen teils zu lang, nachteilig für den Kunden bzw. Verbraucher und lückenhaft sind. Der Bundesverband, welcher klagt, forderte von insgesamt fünf App Store-Betreibern eine Unterlassungserklärung an, wobei Samsung, Nokia und Microsoft teils hinlänglich reagiert hätten, Google und Apple sich aber strikt gegen alles wehren. Unter anderem geht es um personenbezogene Daten, welche von den App Stores „gesammelt“ werden, jeweils werden insgesamt 25 Klauseln beanstandet. Die Klage wurde jetzt erst eingereicht, weshalb es natürlich aktuell och keinen Termin für eine Verhandlung geben kann. (via, via)
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