Heute gibt es leider gleich zwei negative Dinge zu den aktuelle Nexus-Geräten zu berichten, wobei es erst mal um den etwas interessanteren Fall geht. Hier hat ein Leser von den AllAboutSamsung-Kollegen sein Nexus 10 leider fallen lassen, wobei das Display gesprungen ist. Kein Problem dachte er sich, dann muss es eben eingeschickt und repariert werden, was allerdings eine unüberwindbare Hürde scheint. Denn Google und Samsung stellen sich quer, wenn es kein Garantiefall ist. So wendete sich der Leser natürlich erst an Google, dort kaufte er ja auch das Gerät, doch die verwiesen ihn an Samsung, da die ja der Hersteller des Nexus 10 sind.
Man war so nett und teilte ihm mit, wie man das Gerät an den Hersteller einsenden muss, was er dann auch tat. Allerdings bekam er sein unberührtes Nexus 10 postwendend zurück. Warum? Samsung sieht sich nicht dazu in der Lage ein Gerät von Google zu reparieren bzw. den Support dafür zu leisten, da dafür Google zuständig sei. Blöd, weder Google noch Samsung wollen Support leisten, was nun?
Schlussendlich gab es von Google wieder eine Nachricht, die ihm darin mitteilten, dass Samsung keinen Reparaturdienstleistungen für das Nexus 10 anbiete und man entschuldigte sich für die vorherige Fehlmitteilung. Geht also euer Nexus 10 zu Bruch und eine kostenpflichtige Reparatur steht an, könnt ihr euch schon mal auf die Suche nach einer alternativen Werkstatt begeben. Übrigens hätten wir für Smartphones an dieser Stelle gleich mal eine Empfehlung, da solltet ihr bei handyreparatur123.de vorbeischauen.
UPDATE: Ein Reparatur wird doch angeboten, wie Samsung in einer Stellungnahme gegenüber den Kollegen mitteilte. Diese erfolg über den Samsung-Partner Datrepair.
Vielen Dank für Ihre Geduld. Ich habe soeben Rückmeldung von unserem Expertenteam erhalten und bedauere, dass der Schaden an Ihrem Gerät, aufgrund der Tatsache, dass Sie es haben fallen lassen, nicht von unseren Garantieleistungen gedeckt wird. Darüber hinaus habe ich soeben erfahren, dass Samsung keinen Reparaturservice, für das Nexus 10 anbietet. Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen, dass ich Ihnen diesbezüglich fehlerhafte Informationen gegeben habe.
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