Bisher waren herkömmliche Mobilfunkverträge mit einer ersten Laufzeit von 24 Monaten versehen, doch das könnte sich in Zukunft ändern. Laut Bild-Zeitung wird dafür vom Verbraucherschutzministerium ein entsprechendes Anti-Kostenfallen-Gesetz auf den Weg gebracht. Man hat den Bericht der Bild-Zeitung bereits bestätigt. In Zukunft soll ein Mobilfunkvertrag maximal 12 Monate laufen, die automatische Vertragsverlängerung beträgt dann nur noch 3 Monate und die Kündigungsfrist soll auf einen Monat verkürzt werden.
Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten. Wir werden die zulässigen Vertragslaufzeiten verkürzen und stärken so die Wahlfreiheit der Kunden.
Mehr Sicherheiten für Verbraucher
Man verspricht sich von den geplanten Veränderungen mehr Flexibilität und Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Vor allem die automatische Vertragsverlängerung (VVL) von bislang 12 Monaten stößt übel auf, wenn Kunden die fristgerechte Kündigung versäumen. Genau darauf zielte die bisherige Gestaltung dieser ausgedehnten Laufzeitverträge allerdings ab.
Übrigens wird diese Änderung grundsätzlich Verträge betreffen, die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ beinhalten. Entsprechende Neuerungen dürften meines Erachtens auch für andere Angebote gelten, wie etwa Pay-TV oder Zeitungs-Abonnements.
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