Gern wird mobiles Internet bei den unterschiedlichen Providern als „unbegrenzt“ oder eben „Flat“ bezeichnet, doch eine klassische Flatrate gibt es im deutschen Mobilfunk nicht. Jeder noch so gute Tarif hat eine Grenze verbaut, ab welcher entweder die Geschwindigkeit massiv eingeschränkt wird oder zusätzliche Datenpakete kostenpflichtig gebucht werden. Wer aber mit unbegrenztem Datenvolumen wirbt, darf derartige Einschränkungen nicht vornehmen.
Juhu, bald gibts in Deutschland echte LTE-Flats!!! Öhm, nein, natürlich nicht. Zwar hat das LG Potsdam in einem Fall jetzt für den Kunden entschieden, eine unbegrenzte Flat darf laut Urteil nicht durch Überschreitung eines Limits drastisch in ihrer Nutzung eingeschränkt werden, doch das interessiert wahrscheinlich nur die Marketingabteilungen der Provider.
Man wird bei Vodafone, O2 und Co lediglich die Bezeichnungen der angebotenen Tarife überarbeiten müssen, sodass nicht mehr ein unbegrenztes Volumen versprochen wird, obwohl man bekanntlich sehr wohl den Nutzer ab einer bestimmten Grenze entsprechend einbremst.
Auf ein Ende der Drosselung deutscher Mobilfunkverträge brauchen wir meiner Auffassung nach nicht hoffen. Leider.
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