Mit empfindlichen Strafen droht die Bundesnetzagentur den derzeit drei deutschen Netzbetreibern, weil Telefonica, Telekom und auch Vodafone nach neuestem Bericht die „Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt“ haben. Zunächst gibt es aber wieder eine Frist, statt tatsächlich empfindliche Strafen. Seitens der Bundesnetzagentur gibt es eine Aufforderung, die Auflagen bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres zu erfüllen.
Am stärksten schrammt Telefonica an den Versorgungsauflagen vorbei, man habe „die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur ca. 80% nicht erfüllen“ können.
Näher dran ist die Telekom, „die Auflagen in insgesamt drei Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland) knapp verfehlt und für die Hauptverkehrswege mit 97% für die Autobahnen und 96% für die Schienenwege nicht erfüllt.“
Und bei Vodafone „haben die Überprüfungen der Bundesnetzagentur ergeben, dass die Auflagen in insgesamt vier Flächenbundesländern (Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) und für die Hauptverkehrswege nicht fristgerecht erfüllt wurden. Die Hauptverkehrswege liegen mit einem Versorgungsgrad von 96% bei den Autobahnen und 95% bei den Schienenwegen unterhalb der Versorgungsauflage.“
Netzbetreiber scheitern Versorgungsauflagen aus 2015
Grundlage der Versorgungsauflagen sind zur Versteigerung der Frequenzen gewesen, dass die Netzbetreiber „ab dem 1. Januar 2020 bundesweit 98% der Haushalte und je Bundesland 97% der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben.“