LG Düsseldorf hat entschieden, Geschmacksmuster sind gültig und damit bleibt das Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestehen

Was für ein Schlag gegen Samsung und damit auch für die gesamte Kundschaft von Tablets, ein Betrug am Kunden ist dies in meinen Augen und diesen müssen wir nun erstmal hinnehmen. Denn das Düsseldorfer Landgericht hat heute entschieden, dass die angemeldeten Geschmacksmuster von Apple Gültigkeit haben und damit bleibt das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bestehen.

Andere Hersteller würden derartige Geräte auch in anderen Bauformen entwickeln und produzieren können, dann würde das Samsung sicherlich auch schaffen. So lautet das Urteil, zumindest mit einfachen Worten ausgedrückt. Samsung kopiere das minimalistische Design der Frontseite des iPads, andere Hersteller würden dies nicht tun.

Dieses Urteil gilt übrigens nach wie vor nur für das Galaxy Tab 10.1 und nicht für das 7.7er, welches ja von der IFA aufgrund von Apple’s Beschwerden verbannt wurde. (via)

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[box type=“info“]Eine kleine Korrektur müssen wir vornehmen, denn das heutige Urteil betrifft lediglich den eingelegten Widerspruch von Samsung. Eine Hauptverhandlung wird noch folgen.[/box]

13-11

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