In Köln gab es heute vor Gericht einen kleinen Erfolg für die Verbraucher respektive die Verbraucherzentrale, denn das Gericht untersagt der Telekom die geplante Drosselung der DSL-Anschlüsse durchzusetzen. Was aber erst mal super klingt, steht nach wie vor auf Messers Schneide, denn rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das Gericht teilt mit seinem Urteil nicht die Begründung der Telekom, dass vor allem Power-Nutzer die Netze stark belasten würden und normale Nutzer nicht dafür mehr zahlen sollten, da die Drosselung aufgrund der steigenden Anzahl von Streaming-Angeboten auch viel mehr ganz normale Nutzer betreffen würde und eben nicht mehr nur die Power-Nutzer.
Auch der Begriff „Flatrate“ sei nicht mit der neuen Klausel in den Nutzungsbedingungen vereinbar, da der Kunde mit diesem Begriff einen absolut uneingeschränkten Internetzugang verbindet. Zudem sei die Verhältnismäßigkeit der gedrosselten Geschwindigkeit von 2 Mbit/s zur eigentlichen Geschwindigkeit des Anschlusses nicht gerecht, Leistung und Gegenleistung stimmen nicht überein. Während ein Kunde mit DSL 6000 bei Drosselung noch ein Drittel seiner eigentlichen Geschwindigkeit nutzen könnte, stehen VDSL-Kunden mit weniger als 10% der eigentlichen Geschwindigkeit da.
Wie gesagt, es ist ein erster Teilerfolg, doch die Telekom sieht sich mit dem Urteil nicht einverstanden und wird sicherlich Rechtsmittel dagegen einlegen.
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(via Heise)