Soziale Medien und Messenger haben auch viele Gefahren in sich, das zeigt die „Momo Challenge“ in WhatsApp. Vor dieser warnt nun auch die Polizei München. Durch einen Vorfall war ein junges Mädchen zuletzt fast zu Tode gekommen. Auch in diesem Fall handelt es sich um einen klassischen Kettenbrief, der dann allerdings zu einem Problem für junge Nutzer wird.
Der Münchner Polizei liegen Erkenntnisse über eine ansteigende Verbreitung von Teilnahmeaufforderungen zur sogenannten „MOMO Challenge“ vor. Bei diesem vermeintlichen Spiel werden insbesondere Kinder und Jugendliche über verschiedene Plattformen, wie beispielsweise Messenger Dienste oder Onlinecomputerspiele, zu einer Kontaktaufnahme mit dieser animierten Gruselfigur sowie der Erfüllung bestimmter Aufgaben angewiesen.
Oftmals besteht die Aufgabe auch in einer Weiterleitung der Teilnahmeaufforderung an nahestehende Personen, wodurch zu deren Verbreitung beigetragen wird. Für den Fall einer Missachtung oder Ignorierung dieser Anweisungen werden darin drastische Konsequenzen angedroht. Auf diese Weise wird auf die Betroffenen, meist über einen längeren Zeitraum hinweg, ein psychischer Druck aufgebaut, der zu gefährlichen Situationen führen kann, beziehungsweise durch den Urheber für kriminelle Aktivitäten genutzt werden kann.
„Momo Challenge“ erfüllt Straftatbestand
Die Polizei München weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verbreitung von Teilnahmeaufforderungen mit vorsätzlichen Drohungen regelmäßig eine Straftat darstellt und dementsprechend als Nötigung verfolgt wird.
Grundsätzlich sollten Erziehungsberechtigte ihre Kinder über einen sorgsamen Umgang mit Medien aller Art sensibilisieren. Im Hinblick auf die Verbreitung sogenannter Kettenbriefe gilt insbesondere:
– Ungewöhnliche Nachrichten mit nahestehenden Personen besprechen
– Kettenbrief keinesfalls weiterschicken, sondern löschen
– Keine persönlichen Daten preisgeben
– Keine Anhänge oder Verknüpfungen (Links) öffnen
– Unbekannte Rufnummern blockieren oder sperren
– Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn es für den Empfänger zu bedrohlichen Zwangssituation kam
(via heise)
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