Früher konnte man sich Prepaid-Karten schnappen und vollkommen anonym nutzen. Seit einiger Zeit ist das aber in Deutschland nicht mehr möglich. Jetzt hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Datenerhebung beim Kauf von Prepaid-Angeboten legitim ist. Die entsprechende Entscheidung kommt bei den Klägern nicht gut an, denn die Entanonymisierung aller Mobilfunkkunden macht es Presseinformanten, Whistleblowern, politischen Aktivisten und Menschen in Not noch schwerer, das manchmal notwendige anonyme Auftreten gewährleisten zu können.
Prepaid-Karten aus dem Ausland anonym nutzbar
Geklagt haben zwei der Piratenpartei angehörige Brüder bereits seit einigen Jahren, sie scheiterten allerdings in Deutschland und nun auch europaweit. Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation, außerdem verstößt die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten nicht gegen geltendes Menschenrecht. Nur einer der sieben EGMR-Richter betonte die Gefahr, dass der Staat anhand der Identität eines Nutzers dessen Bewegungen und Kommunikation überwachen könnte.
Die Kläger empfehlen derweil die Nutzung von Prepaid-Angeboten aus den Niederlanden und Dänemark. Eine Ausweispflicht für Prepaid-Karten wurde in Deutschland für den Kampf gegen Terror eingeführt. Natürlich stellt sich auch für uns die Frage, ob der einfache auch wirklich der richtige Weg ist.
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