Inkognito verrät zu viel: Google wird für privaten Modus in Chrome verklagt

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Google und vergleichbaren Internetunternehmen wird stets vorgeworfen, dass sie mit ihren Diensten und Anwendungen zu viel direkt beim Nutzer spionieren. Auf jeden Fall gehört Google zu den internationalen Firmen, die anhand der Nutzergewohnheiten ihre Produkte teilweise ausrichten. In den USA scheint sich jetzt eine Gruppe von Klägern zu bilden, die gegen den privaten Modus des Chrome-Browsers gerichtlich vorgehen – und eigentlich nur auf Schmerzensgeld aus sind.

Google sammle über verschiedene Dienste zu viele Nutzerdaten und man könne als Nutzer diesen kaum aus dem Weg gehen. Analytics, Ads und andere Google-Produkte kommen quasi überall im Netz zum Einsatz. Aber auch der private Modus „Inkognito“ in Chrome steht mit am Pranger der klagenden Nutzer. Oder besser gesagt in der Klageschrift mit über 37 Seiten. Android ist ebenfalls ein Teil der Klageschrift.

Inkognito heißt nicht, dass der Nutzer komplett unsichtbar ist. Darauf weist diese Funktion aber auch immer hin, bevor man sie verwendet.

Ihre Aktivitäten sind eventuell weiterhin sichtbar für:

  • Von Ihnen besuchte Websites
  • Ihren Arbeitgeber oder Ihre Bildungseinrichtung
  • Ihren Internetanbieter

Google wehrt sich gegen die Vorwürfe und das im Zweifel auch vor Gericht. Eine Sammelklage könnte noch viele Kläger mit an Bord holen, die Klage deshalb später mal mehrere Milliarden Dollar schwer werden. Google verteidigt sich jedenfalls mit dem Standpunkt, dass die Funktionsweise des Inkognitomodus bei jeder Verwendung sofort beschrieben wird.

Inkognitomodus: So schützt er eure Privatsphäre

Natürlich informiert Google auf seinen Hilfeseiten noch ausführlicher.

Was der Inkognitomodus bewirkt

  • Wenn Sie im Inkognitomodus surfen, werden Ihre Aktivitätsdaten nicht auf dem Gerät oder in einem Google-Konto gespeichert, in dem Sie nicht angemeldet sind.
    • Nehmen wir an, Sie möchten den Inkognitomodus verwenden, um online ein Geburtstagsgeschenk für ein Familienmitglied zu suchen, das Ihr Gerät ebenfalls verwendet. Wenn Sie sich nicht in Ihrem Google-Konto anmelden, erscheinen die Einkaufsaktivitäten nicht in Ihren Chrome-Browseraktivitäten und werden auch nicht in Ihrem Google-Konto gespeichert.
  • Jedes Mal, wenn Sie alle Inkognitofenster schließen, verwirft Chrome alle mit dieser Browsersitzung verknüpften Websitedaten und Cookies.
  • Chrome informiert Websites und auch Google nicht darüber, wenn Sie im Inkognitomodus privat surfen.

Was der Inkognitomodus nicht bewirkt

  • Im Inkognitomodus können Sie auf Websites dennoch angeben, wer Sie sind. Wenn Sie sich auf einer Website anmelden, erkennt sie Ihre Identität und kann von da an Ihre Aktivitäten speichern.
  • Im Inkognitomodus sind Ihre Aktivitäten oder Ihr Standort für die von Ihnen besuchten Websites, Ihre Bildungseinrichtung, Ihren Arbeitgeber oder Ihren Internetanbieter möglicherweise dennoch sichtbar.
  • Die von Ihnen besuchten Websites schalten auch im Inkognitomodus möglicherweise Werbung auf Grundlage Ihrer Aktivitäten während dieser Inkognitositzung. Nachdem Sie alle Inkognitofenster geschlossen haben, können diese Websites allerdings keine Werbung mehr auf Grundlage der Aktivitäten schalten, die während dieser geschlossenen Sitzung und ohne Anmeldung stattgefunden haben.

Zeit, Golem

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