Inzwischen ist das Infotainment in einem modernen Fahrzeug sehr viel mehr als ein Autoradio. Es ist ein vollumfänglicher Medienplayer, Spieleplattform, Kartendienst, Fernseher und vieles mehr. Dass es hierbei um eine Bedieneinheit in einem Auto geht, mag man zeitweise komplett vergessen. Nun folgt der Hammer!
Es könnte kaum Deutscher sein, aber die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat die Benutzeroberflächen einiger bekannter Fahrzeughersteller medienrechtlich neu eingeordnet. Die Angebote sind im Sinne des Medienstaatsvertrages. Was zu Regulierungen führt, denen die Hersteller folgen müssen.
Tesla sogar als Medienplattform eingestuft
„Wir haben es also mit neuen Gatekeepern zu tun, die der Gesetzgeber daher konsequent der Medienaufsicht unterstellt“, sagt die Vorsitzende der ZAK und Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Für das System von Tesla hat das zur Folge, dass ein Drittel der Kapazitäten für öffentlich-rechtliche Fernsehsender, regionale Anbieter etc., eingeräumt werden muss.
Da bin ich echt gespannt, wie das in den kommenden Monaten und Jahren aussehen wird. Wehren können sich die Hersteller eigentlich nicht, weil sie ihre Software mit einfachen Updates verändern können. Eine Ausnahme gilt nämlich nur, wenn die Umsetzung technisch nicht möglich sei.
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Wie genau darf man dieses „einräumen vin einem Drittel der Kapazitäten“ denn verstehen? Plattenspeicher, Bandbreite, Prozessorzeit?
Heikles Thema: TV wird wohl (hoffentlich auch bis auf Weiteres) nur den hinteren Reihen vorbehalten bleiben.
Bandbreite wäre dann sehr die Frage auf wessen Rechnung diese läuft. Wenn ich ein drittel meiner Datenflat der GEZ „sponsoren“ müsste, weil ich die KFZ-Handy Schnittstelle nutze, dann hätte ich da ein arges Problem mit. Und auch bei den Diensten die im Auto sind hätte ich ein Problem, da viele davon i.d.R Geld kosten.
Was die an Müll auf die Platte des Fahrzeuges packen wäre mir hingegen egal, verdammt vieles davon schlummert für mich ohnehin als „Bloatware“ vor sich hin.