Dass HTC ein Verkaufsverbot seiner Geräte zulassen würde war eh unrealistisch, so habe zumindest ich und einige meiner Kollegen die Sache mit der Klage von IPCom eingeordnet. Weder das Weihnachtsgeschäft möchte man sich entgehen lassen, noch lässt man sich den Verkauf verbieten wenn man sich auch auf Lizenzgebühren einigen könnte. Doch all das spielt in Deutschland sowieso keine Rolle mehr, wie HTC heute aufklärte.
So heißt es in der Erklärung, dass man die Berufung aufgrund der Egalisierung der IPCom-Klage zurückgezogen hat. Die Klage betraf so oder so nur ein Smartphone der Taiwaner und dieses wird in Deutschland schon gar nicht mehr verkauft, neue Geräte setzen auf eine andere Technik im UMTS-Bereich und daher verletzt man auch keine Patente mehr von IPCom.
[aartikel]B004PIBVO2:right[/aartikel]Das Ganze zeigt nur wieder – Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. IPCom hat mächtig auf den Schlamm gehauen und war der Meinung dass sich HTC mit dem Rückzug der Berufung eine Niederlage eingesteht, letztlich war das aber der nötige Schritt um das Gerichtsverfahren mehr oder weniger zu beenden.
Wir werden also auch weiterhin alle Smartphones von HTC ohne Probleme hierzulande kaufen können, schön dass damit eine weitere Patentschlacht vom Tisch ist. (via)
To clarify reports regarding IPCom patent litigation on the Commercial Times (Taiwan), Economic Daily News, etc. on November 27, 2011
On November 25, 2011, HTC withdrew its appeal in the IPCom EP1186189 case, finding that the appeal had become redundant since the German Federal Patent Court had previously held the relevant claim of the patent to be invalid. IPCom’s original injunction covered only one HTC handset, which is now no longer sold in Germany. Furthermore, HTC has modified its implementation of the UMTS standards, so even in the unlikely case that the Mannheim court reinstates an injunction, it will have no impact on HTC’s sales in Germany. HTC hereby clarifies that this does not have any impact on HTC business in Germany.
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