Noch immer streitet man sich darüber, in welchen Situationen genau, das Handy am Steuer eigentlich untersagt ist. Man redet ja immer davon, dass der Griff zum Handy bei laufendem Motor nicht erlaubt wäre. Aber zählt es auch zur Nutzung des Handys, wenn man es vielleicht nur an ein Ladekabel steckt und gar nicht benutzt? Offensichtlich schon, sagt jetzt zumindest die „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein“, mit Verweis auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg.
Grundsätzlich heißt es, dass das Handy nicht in die Hand genommen werden darf, selbst wenn man es gar nicht benutzt. Ein LKW-Fahrer musste das nun zu spüren bekommen, der sein Handy lediglich in die Hand genommen hatte, um ein Ladekabel anzuschließen. Das wäre allerdings so oder so nicht zu empfehlen, braucht man dafür doch gleich zwei Hände und hat daher keine mehr am Steuer.
Navigation mit dem Smartphone? Ja, eigentlich schon, auch dafür darf es aber nicht in der Hand gehalten werden. Zudem könnte man sogar in eine Falle tappen, nutzt man das Smartphone als Blitzerwarner, worüber wir schon berichteten.
(via Teltarif)
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