Google reicht neue Lockscreen-Methoden für Patentanmeldung ein

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Wer hätte vor ein paar Monaten oder Jahren noch gedacht, dass wir uns mal über nichts anderes als Patente für einzelne Software-Funktionen unterhalten müssen. Dies liegt vor allem an Apple, weil man Patente zugesprochen bekommt und daraufhin andere Unternehmen vor Gericht zieht, wenn diese derartige Funktionen einsetzen. Google muss nun zumindest den gleichen Weg gehen, wenn es um die Sicherung der Patente auf bestimmte Funktionen geht.

[aartikel]B004PIBVO2:right[/aartikel]So werden wir in den nächsten Android-Versionen einen erweiterten Lockscreen bekommen, wie nun die Anmeldung eines neuen Patents namens „Input to Locked Computing Device“ beweist bzw. vermuten lässt. Google will den Lockscreen mit weiteren Funktionen belegen, wie etwa der Schnellzugriff auf bestimmte Applikationen. Das Patent beinhaltet die Anmeldung für Smartphones, Tablets und Computer, also können wir Ähnliches eventuell auch in Zukunft für Chromebooks erwarten.

HTC bietet den Schnellzugriff auf vier Funktionen via Lockscreen schon seit einiger Zeit über die hauseigene Oberfläche Sense, welche doch ziemlich praktisch sein kann. Einen wesentlich vielseitiger konfigurierbaren Lockscreen würde ich sehr begrüßen, ähnlich wie es schon immer auf dem Homescreen möglich ist. [via/Quelle]

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