Den Inkognito-Modus in Googles Browser Chrome startet man mit Strg+Shift+N (oder Cmd+Shift+N unter macOS). „Sie haben den Inkognitomodus aktiviert: Sie können jetzt privat surfen“, steht da als erstes. Schon im Sommer 2020 wurde von einigen Nutzern eine Klage eingereicht, weil der Modus nicht vor Googles neugierigen Augen bewahrt, sondern nur denen anderer Nutzer des gleichen Gerätes.
Google kann Prozess nicht einstellen
Es gibt eine neue Entwicklung im Prozess, denn Google hat es nicht geschafft, die Klage abzuwenden. Dem Konzern wird vorgeworfen, illegal in die Privatsphäre seiner Nutzer eingedrungen zu sein. Google stellte Antrag auf Einstellung des Verfahrens – vergeblich, denn das hat die Bundesrichterin Lucy Koh abgelehnt. Deshalb können sich die beteiligten Parteien auf das Hauptverfahren vorbereiten.
Das Ding ist: Google bestreitet gar nicht, auch im Inkognito-Modus weiterhin Daten zu sammeln und dadurch Nutzerprofile zu erstellen. Nach Googles Ansicht geht aus dem Startbildschirm sowie den Datenschutzbestimmungen aber klar hervor, dass das passiert (bzw. man eben nicht unsichtbar ist). Ohne Einwilligung der Nutzer passiere also gar nichts.
Google: „Werden uns energisch dagegen wehren“
Das sieht die Richterin anders. Ihrer Meinung nach hätten die Nutzer nicht eingewilligt, der Startbildschirm sei irreführend. Auch wird Google vorgeworfen, dass Webseiten-Betreiber nicht ausreichend informiert worden seien, dass sie durch Google-Code weiterhin Daten sammeln und dem nur unzureichend implizit zugestimmt hätten.
„Wir bestreiten diese Behauptungen vehement und werden uns energisch dagegen wehren“, sagte Google-Sprecher Jose Castaneda in einer per E-Mail versandten Erklärung. „Der Inkognito-Modus in Chrome gibt Ihnen die Möglichkeit, im Internet zu surfen, ohne dass Ihre Aktivitäten auf Ihrem Browser oder Gerät gespeichert werden. Wie wir jedes Mal, wenn Sie einen neuen Inkognito-Tab öffnen, deutlich sagen, können Websites möglicherweise Informationen über Ihre Browsing-Aktivitäten während Ihrer Sitzung sammeln.“
„Betrügerische Verheimlichung“ kann nicht verjähren
Googles Argument, die Vorwürfe seien verjährt, werden von der Richterin außerdem abgewehrt. Denn jedes Abfangen von Daten sei ein erneutes Vergehen und würde eine neue Frist beginnen. Abgesehen davon könne man bei „betrügerischer Verheimlichung“ nicht auf Verjährung plädieren.
Es geht um die Forderung von 5.000 US-Dollar pro betroffenem Nutzer, insgesamt um bis zu fünf Milliarden Dollar. Ob es als Sammelklage geführt werden kann, ist noch offen, eine Anhörung soll am 20. Januar 2022 stattfinden. Die Geschichte wird uns also noch eine ganze Weile begleiten.
(via)
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Die wichtigste Frage ist doch, ob die Daten, die im Inkognito-Modus gesammelt mit den Daten des regulären Browsens verknüpft werden können (außer über IP-Adresse). Also ob Chrome im Inkognito-Modus seine eigenen Daten ausreichend verschleiert. Dass natürlich auch im Inkognito-Modus Daten gesammelt werden, müsste ja jedem einleuchten.
Die wichtigste Frage ist doch, was mit den 5000$ passiert, die Google für die Nutzung MEINER Daten bezahlen muss?