Google hat seine Inaktivitätsrichtlinie für Google-Konten aktualisiert und die Frist für alle Produkte auf zwei Jahre gesetzt. Dies bedeutet, dass wenn ein Google-Konto mindestens zwei Jahre lang nicht genutzt oder angemeldet wurde, das Konto und seine Inhalte gelöscht werden können, einschließlich der Inhalte in Google Workspace (Gmail, Docs, Drive, Meet, Kalender), YouTube und Google Fotos.
Diese Richtlinie gilt nur für persönliche Google-Konten und hat keinen Einfluss auf Konten von Organisationen wie Schulen oder Unternehmen.
Als Grund für diese Änderung gibt Google höhere Sicherheit an. Unbenutzte oder vergessene Konten, die auf alten oder wiederverwendeten Passwörtern basieren und weniger Sicherheitskontrollen durch den Nutzer unterliegen, seien anfälliger für Angriffe.
Eine interne Analyse von Google zeigt, dass verlassene Konten mindestens zehnmal seltener über eine zweistufige Verifizierung verfügen als aktive Konten. Sobald ein Konto kompromittiert ist, kann es für alles von Identitätsdiebstahl bis hin zu unerwünschten oder sogar schädlichen Inhalten wie Spam missbraucht werden.
Google will diese Änderung langsam und mit ausreichender Vorankündigung einführen. Obwohl die Richtlinie heute in Kraft tritt, wird sie sich nicht sofort auf Nutzer mit inaktiven Konten auswirken. Die ersten Kontolöschungen werden im Dezember 2023 beginnen.
Google wird schrittweise vorgehen, beginnend mit Konten, die erstellt und nie genutzt wurden. Bevor ein Konto gelöscht wird, sendet Google in den Monaten vor der Löschung mehrere Benachrichtigungen sowohl an die E-Mail-Adresse des Kontos als auch an die Wiederherstellungs-E-Mail-Adresse (sofern eine solche angegeben wurde).
Die einfachste Möglichkeit, ein Google-Konto aktiv zu halten, bestehe darin, sich mindestens einmal alle zwei Jahre anzumelden. Als Aktivität gilt beispielsweise das Lesen oder Senden einer E-Mail, die Verwendung von Google Drive, das Ansehen eines YouTube-Videos, das Herunterladen einer App aus dem Google Play Store, die Verwendung der Google-Suche oder die Anmeldung bei einer App oder einem Dienst eines Drittanbieters über Google.
Wenn Nutzer über ihr Google-Konto ein bestehendes Abonnement haben, z.B. für Google One, einen Nachrichtendienst oder eine App, wird dies ebenfalls als Kontoaktivität betrachtet und das Konto bleibt unberührt.
Nutzer werden außerdem ausdrücklich aufgefordert, sich alle zwei Jahre bei Google Fotos anzumelden, um als aktiv zu gelten und sicherzustellen, dass ihre Fotos und anderen Inhalte nicht gelöscht werden. Google wird außerdem mehrere Benachrichtigungen versenden, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
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