Gmail vom EuGH „freigesprochen“, muss sich nicht zur Überwachung öffnen

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Ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofs spricht Dienste wie Gmail frei, weiterhin gilt auch der E-Mail-Dienst von Google nicht als klassischer Telekommuikationsdienst. Man müsse sich daher gegenüber polizeilichen Behörden auch nicht öffnen, berichtet unter anderem der Spiegel. Schon seit Jahren ist die Bundesnetzagentur an der Sache dran, dass Dienste wie Gmail und WhatsApp als Telekommunikationsdienst gelten und daher entsprechenden Auflagen unterliegen.

Kein Zugriff von außen: SMS-Alternativen meist verschlüsselt

Während zum Beispiel die klassische SMS per Beschluss für Behörden erreichbar ist, der Zugriff wegen fehlender Verschlüsselung auch keine Zauberei, sieht das bei heute modernen Messenger-Apps schon etwas anders aus. Zuletzt kochte das Thema auch in Deutschland wieder hoch. Die Politik fordert von den Anbietern eine Hintertür für Behörden, doch das würde die Sicherheit der Dienste massiv einschränken.

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