Noch gibt es einige Provider in Deutschland, die einem den Router vorschreiben wollen, mit welchem der Kunde die Verbindung zum Internet herstellen soll. Dieser Zwang soll nun aber fallen, die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Wegfall dieses Routerzwangs bietet natürlich dem Kunden von Haus aus eine größere Auswahl und soll somit auch den Wettbewerb stärken. Des Weiteren fällt der Nachteil weg, dass ein Hersteller von Routern ohne Verträge mit Providern etwas schlechter aufgestellt ist.
Die Teilnehmer haben häufig keine Möglichkeit, den von Ihnen verwendeten Router frei zu wählen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Netzbetreiber am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Gerätes zulassen. Dieser Praxis liegt die Auffassung zugrunde, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz erst an einem Punkt endet, der hinter einer Schnittstelle zum Anschluss von Geräten und das anbietereigene Gerät aus funktionalen Gründen zum Netz zu zählen sei. Mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt i. S. d. Richtlinie 2008/63/EG vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen ist diese Handhabung jedoch nicht vereinbar.
Mal sehen ob das durchgeht, sollte aber eigentlich passieren. Hier gibt es die komplette PDF zum Gesetzesentwurf.
(via mobiFlip)
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