Hier und da sind Unternehmen wie WhatsApp nicht so richtig durchsichtig, doch das soll sich zumindest teilweise nun ändern. Die AGB ließt sich vermutlich kaum einer durch, bevor er sich bei einem Dienst im Netz anmeldet, zudem sind diese auch nicht immer in der eigenen Sprache verfügbar. So auch bei WhatsApp, denn die Apps sind zwar übersetzt, die durchaus wichtigen Details gibt es allerdings nicht in unserer Sprache und dagegen haben Verbraucherschützer geklagt.
Und die haben natürlich auch den Zuspruch durch ein Gericht bekommen. Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil ist gefallen: WhatsApp muss die eigenen AGB übersetzen lassen. Sollte aber kein Problem für das Unternehmen sein, das so oder so milliardenschwer ist und sicher ein paar Euro für einen Dolmetscher übrig hat. Ansonsten wird es teuer, zumindest aus Sicht des Durchschnittsverdieners, denn es droht eine Strafe von 250.000 Euro.
Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen.
Wer unter euch ließt sich denn die Nutzungsbedingungen / AGB von Webdiensten vor der Anmeldung durch?
(via vzvb, derStandard)