Geld von Netflix zurückfordern: Mehr als 200 Euro sind drin

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Bild: Dima Solomin/Unsplash

  • Netflix hat seine letzte Preiserhöhung nicht ausreichend begründet.
  • Das rief die Verbraucherzentrale auf den Plan.
  • Jetzt könnt ihr mit einem Musterbrief versuchen, Geld zurückzufordern.

Erst neulich hatte ich hier im Blog über das Gerichtsurteil geschrieben, dass Netflix bei der Erhöhung seiner Preise rechtswidrig vorgegangen sei. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale war auch das Landgericht Berlin der Ansicht, dass der Streaminganbieter die Anpassung der Paketpreise nicht ausreichend begründet hatte. Das Verfahren ist noch nicht ganz durch, Netflix hat Berufung eingelegt.

Netflix soll Preise nicht erhöhen dürfen

Trotzdem hat die Stiftung Warentest schonmal einen Musterbrief aufgesetzt, mit dem betroffene Kunden auf Basis dieses Gerichtsentscheids womöglich Kohle von Netflix zurückholen können. Bis zu 226 Euro inklusive Zinsen sind wohl drin, wenn man schon seit mindestens Ende 2016 Abonnent von Netflix war.

Netflix Preise Entwicklung 2014 2021 Stiftung Warentest
Bild: Stiftung Warentest

Netflix hat bislang nicht reagiert

Die Kollegen haben bei Netflix nachgefragt, wann die Erstattung startet und wie sie genau ablaufen soll – worauf der Streamingriese (wenig überraschend) nicht reagiert habe. „Vermutlich wird Netflix von sich aus nichts erstatten“, so die Rechtsexperten.

Disney+ wird langsam zum ernsthaften Netflix-Konkurrenten

„Netflix-Abonnenten werden die Erstattung fordern müssen. Möglicher­weise gibt es Geld, wenn der Rechts­streit mit dem vzbv rechts­kräftig entschieden ist“, heißt es in einem Artikel auf test.de. Dafür stellen sie einen Musterbrief zur Verfügung, den ihr hier herunterladen könnt.

Wollt ihr mal euer Glück versuchen oder glaubt ihr eh nicht daran, dass sich Netflix in die Tasche langen lässt? 

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13 Kommentare zu „Geld von Netflix zurückfordern: Mehr als 200 Euro sind drin“

  1. Na toll. Wer das bisher geguckt und bezahlt hat, der war mit dem Preis offenbar zufrieden. Wem jetzt einfällt, die Erhöhung sei Mist, den würde ich als Kunde gar nicht mehr nehmen, wenn ich Netflix wäre.

    1. Geht aber eben nicht nach dir ;)
      Es kann dir doch egal sein, aber nein man muß immer dämliche Kommentare abgeben.
      Desweiteren wird netflix eh immer beschissener, entweder die verlängern Lizenzen nicht oder führen Serien nicht fort.

    1. Jonathan Kemper

      Ich schätze mal, weil sich das unter jedem System mit Bordmitteln öffnen lässt? Für .docx oder so bräuchte es ja wenigstens irgendeine Office-Suite, für .rtf reicht WordPad.

  2. Einfach lächerlich, wenn es euch zu teuer ist geht doch zu anderen Anbietern und bezahlt für Filme oder Serien die schon älter sind zusätzlich Geld….
    Bei Netflix bezahlst du dein monatlich Beitrag und kannst alles anschauen ohne nochmal irgendwas zusätzlich Bezahlen musst…

    Netflix ist The Best
    Ist, aber natürlich nur meine Meinung!!

  3. Leute Leute, das hat doch gar nichts mit zu teuer zu tun. Wenn man als Verbraucher den Dienst nutzen möchte, zahlt oder kündigt man. Wenn sich aber im Nachhinein herausstellt das die Erhöhung ungerechtfertigt war, dann holt man sein Geld entsprechend zurück. Punkt

  4. Total unnötig und werde da auch nichts zurück holen. Warum auch? Die Preise wurden ja nicht erhöht, weil Netflix Bock drauf hatte, sondern durch gestiegene Kosten. Insofern werden die Erhöhungen sehr wahrscheinlich gerechtfertigt sein. Dem lächerlichen Verbraucherschutz ging es lediglich um eine Formulierung.

    Wer eine Summe für ungerechtfertigt hält, sollte schon etwas früher reagieren.

    Ich persönlich halte die Preise nach wie vor für vollkommen human. Ich schaue regelmäßig Serien und gelegentlich Filme. Wenn ich das alles einzeln kaufen würde (was ich durchaus zusätzlich mache), würde ich ein vielfaches davon zahlen.

  5. Ich habe mein Abo bei Netflix gekündigt, aber es wurde nicht bearbeitet. Mir war nicht klar, dass Netflix von sich aus nicht zurückerstattet. Ich werde einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mir weitere Hilfe bieten kann.

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