Gekippt: EuGH sagt erst mal „nö“ zur Vorratsdatenspeicherung

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Eigentlich nicht ganz unser Thema aber sicherlich trotzdem besonders brisant und interessant ist die Vorratsdatenspeicherung, die jetzt durch den Europäischen Gerichtshof vorerst gekippt wurde.

Die bisher gültige Richtlinie sei ein zu schwerwiegender Eingriff in den Datenschutz und in die Grundrechte auf Privatleben, so der Gerichtshof. Da es keine Bestimmungen gibt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Telefonaktivitäten nur auf das Nötigste beschränkt sein muss, werden genau hier Eingriffe in die Richtlinie für die Überarbeitung nötig sein.

Die bisher speicherten Vorratsdaten geben „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“, was dem EuGH nicht so richtig zusagt. Die Speicherung der Daten sollte wieder auf das Wesentliche konzentriert werden, also gegen Kriminalität eingesetzt werden.

Die Speicherung von Daten ohne Verdacht ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. So die Begründung in einem Satz. Mehr Infos bekommt ihr in dieser PDF.

(via Golem, Tagesschau, Caschy)

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