Über fest verbaute Akkus zerreißen wir uns bekannterweise seit Jahren die Mäuler, was aber eigentlich nicht sein müsste, denn theoretisch wird diese Bauart vom deutschen Gesetz sowieso untersagt. Das zumindest wird derzeit behauptet und natürlich mit den entsprechenden Passagen aus dem deutschen Elektrogesetz untermauert. So muss bei Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland per Gesetz „eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt“ sein.
Und genau da würde ich die jetzt aufgekommene Diskussion gern aufhängen, denn was ist eine „problemlose Entnehmbarkeit“? Ich als versierter Nutzer würde darunter verstehen, dass der Akku zugänglich sein muss. Bei meinem RAZR i von Motorola würde das den Schraubendreher erfordern, bei einem Samsung-Gerät lediglich den Fingernagel zum Öffnen des Akkudeckels. Ist für mich beides problemlos, denn ich muss keine Gewalt anwenden und erreiche den Akku mit herkömmlichen Hilfsmitteln.
Und genau deswegen verbauen Hersteller auch feste Akkus in Notebooks, Smartphones, Tablets und anderen Geräten. Denn in Deutschland und offenbar auch allen anderen Staaten ist das per Gesetz nicht eindeutig untersagt. Schwammige Formulierungen gibt es sicherlich nicht nur bei uns, doch die helfen den Verfechtern von Akkudeckeln aus Plastik nur wenig. Abgesehen von der nichtssagenden Formulierung im Gesetz könnte der Gesetzgeber nicht mal Sanktionen gegen die Hersteller verhängen, denn „eine Ermächtigungsgrundlage für ein behördliches Einschreiten ist in diesem Zusammenhang im ElektroG nicht vorhanden“, wie man bei it-recht Kanzlei München berichtet.
[asa]B004YIP6A8[/asa]
Folge jetzt unserem WhatsApp-Kanal. Info: *provisionierte Affiliate-Links.