Neue Gesetze haben deutlich mehr Macht den Kartellämtern verliehen und diese möchten sie gerne auch ausspielen. Ein Ziel ist jetzt Android Automotive OS, das in einer mit Google-Diensten gebündelten Variante angeboten wird. Angeblich sei die Bündelung ein Zwang, damit wollte Google die Marktmacht stärken und gefährdet den Wettbewerb.
Man spricht daher eine Abmahnung aus, für verschiedene Praktiken Googles im Zusammenhang mit den Google Automotive Services und der Google Maps Platform. „Google bietet Fahrzeugherstellern die drei Dienste (Android Automotive, Google Maps, Play Store und Assistant) grundsätzlich nur als Bündel an“, heißt es in der Begründung. Aber in diesem Vorwurf sehe ich einen Fehler.
Denn dieses Bundle gibt es nur, wenn die Fahrzeughersteller sich explizit für die Google-Dienste entscheiden. Wenn sie dies nicht tun, können sie eine offene Variante von Android Automotive OS nutzen und stellen ihren Kunden keinerlei Google-Angebote bereit. Genau das machen einige Hersteller auch oder planen dieses Vorgehen für die Zukunft.
Wenn sich Hersteller auf Google einlassen, gibt es für Kunden kaum Alternativen
Ein standhafter Punkt ist jedoch der, dass in Fahrzeugen mit Google-Diensten diese deutlich bevorzugt werden. Dem Kunden werden keine alternativen Sprachassistenten oder Karten-Apps angeboten. Es gibt auch nur den Google Play Store für den App-Bezug. Es dürfte daher interessant sein, wie Google auf die Vorwürfe reagiert und ob man möglicherweise etwas ändert.
Auf Android-Geräten gibt es bei der Ersteinrichtung zum Beispiel ein Auswahlmenü für alternative Suchanbieter, obwohl die Google-Dienste vorinstalliert sind.
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