Schon von Anfang an standen die Streamingtarife von Vodafone und Telekom hart in der Kritik. Die Angebote namens StreamOn und Vodafone Pass sind laut Verbraucherschützern nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar und verstoßen gegen die Netzneutralität. Natürlich sehen das die Mobilfunkanbieter anders, konnten ihre Produkte bislang am Markt halten. Nun gibt es für Kritiker auch Rückenwind vom EuGH mit einem neuen Urteil.
Wie schon seit Beginn an klar ist, ist die Bevorzugung einzelner Internetdienste, so wie es bei diesen Tarifen der Fall ist, aus offensichtlichen Gründen nicht mit der Netzneutralität vereinbar. Der EuGH sagt: Die Arbeitsweise dieser Tarife, in denen nur ausgewählte Internetdienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden können, sind nicht diskriminierungsfrei und sorgen nicht für eine Gleichbehandlung der Daten.
Echte Flatrates sind teuer und Alternativen gibt es kaum
Ist ein Angebot nicht bei diesen Tarifen inkludiert, hat es gegenüber Mitbewerbern einen Nachteil. Außerdem haben sich die Netzanbieter mit derartigen Tarifen einfach eine neue Variante geschaffen, den Kunden weiterhin Geld abzuknüpfen, statt echte Datenflats für bezahlbare Preise anzubieten. Hier hat der deutsche Markt noch sehr viel Luft nach oben, was seit Jahren für jeden erkennbar ist.
In Deutschland schafft bislang nur Telefonica, eine Auswahl an echten Flatrates anzubieten. Für niedrigere Preise können die Nutzer bei der verfügbaren Maximalgeschwindigkeit wählen. Telekom bietet für 83 Euro eine echte Flatrate für Smartphones. Mit einem ausreichenden Speed von beispielsweise 25 Mbit/s und ohne 5G könnte ein ähnlicher Tarif deutlich günstiger und damit attraktiver für viel mehr Leute sein.
Telekom und Vodafone sehen sich weiterhin für ihre Zero-Rating-Tarife im Recht, vor dem EuGH wurde ein Fall bzgl. Telenor aus Ungarn verhandelt. Bislang ist nicht klar, ob dieses Urteil auch spürbare Auswirkungen auf die Angebote der deutschen Netzanbieter haben wird.
via DF
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