Ein einziger Film kostet 5000 Euro: Tauschbörsen-Nutzung kann teuer werden

Mensch vor Computer Head Anonym

Foto von Clint Patterson, Unsplash

Ein leider gutes Beispiel dafür, dass die Nutzung sogenannter Tauschbörsen noch nie eine gute Idee war, zeigt ein zuletzt entschiedener Fall aus Bayern. Schon vor sechs Jahren soll eine Frau kurzzeitig einen einzigen Film über eine Tauschbörse zum Download angeboten haben und beging damit eine strafbare Handlung. Ein Dienstleister der Abmahnindustrie kam diesem Angebot auf die Schliche, ermittelte die IP-Adresse und dann führte eins zum anderen.

Upload wird teuer

Während die Beschuldigte nach eigenen Angaben bis heute nicht weiß, wie ihr kurzzeitiges Downloadangebot zustande kam, unterstreicht das Ergebnis der Verhandlung erneut die Gefahr solcher Tauschbörsen. Viele dieser damaligen Tools waren so eingestellt, dass sie heruntergeladene Inhalte automatisch wieder hochgeladen haben. Diese Tools boten die Inhalte der Nutzer zum Download für andere Nutzer an. War man unwissend dieser Funktionsweise, tappte man damit schnell in eine Falle.

Im besagten Fall kostet das die Beschuldigte immerhin fast 5000 Euro. 1200 Euro Schadensersatz, 3500 Euro für Honorare und Gutachter. Ich will kein Moralapostel sein, doch seid vorsichtig. Investiert lieber Geld in Inhalte, für die ihr euch interessiert, anstatt sie euch illegal zu besorgen und bei fehlendem Know-How vielleicht noch weitere Probleme heraufzubeschwören. Auch wenn diese Teilen-Teilen-Tauschbörsen (Peer to peer) heute wohl fast ausgestorben sind.

via Golem

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