Erst heute hatten wir berichtet, dass die Telekom ermöglichen will, dass über kurz oder lang alle eigenen DSL-Kunden von den neuen Drossel-AGB betroffen sind, jetzt mahnt die Verbraucherzentrale NRW die Telekom ab. Gründe für die Klage bzw. vorläufig noch Abmahnung gibt es mehrere, vor allem aber liegt es an der Geschwindigkeit bei eintretender Drosselung.
Das Internet heutzutage mit weniger als DSL 2000 ist zu nutzen ist schon eine Zumutung, mit einer Geschwindigkeit von nur 384 Kbit/s aber eigentlich nicht mehr möglich.
Videos, Musik oder auch Telefonate sind so definitiv nicht mehr richtig möglich. Einige Dienste dürften sogar gänzlich die Verbindungen abbrechen, da eine derartig langsame Übertragung teilweise für Sicherheitszertifikate nicht mehr ausreicht, wodurch Server dann automatisch ein Timeout ausgeben. Wie die Verbraucherschützer aufzeigen wollen, ist die zeitgemäße Nutzung bei aktiver Drosselung einfach nicht mehr möglich.
Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar.
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW wird dann noch viel deutlicher.
[…] wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.
Die Abmahnung gegen die Telekom hat leider noch nichts zu sagen. Man fordert lediglich den Provider auf, die neue Klausel für die Drosselung wieder rückgängig zu machen. Sollte bis zum 16. Mai die Telekom nicht einlenken folgt die Klage vor Gericht.
(Quelle Verbraucherzentrale, danke für die Tipps)