Daumen hoch: Gericht muss entscheiden, ob mit Emoji ein Vertrag geschlossen werden kann 👍

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Bild: Midjourney

Im kanadischen Saskatchewan bahnt sich ein Präzedenzfall an, der klären soll, ob ein simples Emoji rechtliche Bindung auslösen kann. Zentral ist die Frage, ob die Antwort mit einem „Daumen hoch“ die Bestätigung eines 82.000 Dollar schweren Vertrags über eine Flachslieferung darstellt.

Der Landwirt Chris Achter tauschte sich 2021 per Textnachrichten mit einem Getreidehändler aus. Als dieser eine Auftragsbestätigung verlangte, antwortete Achter lediglich mit einem nach oben gerichteten Daumen. In erster Instanz wurde dies als Unterschrift gewertet – Achter muss die Vertragsstrafe zahlen.

Nun liegt der Fall vor dem Berufungsgericht. Achters Verteidigung argumentiert, ein Emoji könne keine rechtsgültige Signatur ersetzen. Die Gegenseite hingegen sieht in der Antwort eine eindeutige Bestätigung.

Die Richter müssen nun entscheiden, ob etablierte Rechtsgrundlagen auf die digitale Kommunikation übertragen werden können. Wurde mit dem schlichten „Daumen hoch“ rechtliche Bindung ausgedrückt? Das Urteil könnte – zumindest in Kanada – richtungsweisend für ähnlich gelagerte Fälle sein. Vor deutschen Gerichten ist so ein Fall meinen Recherchen zufolge noch nicht gelandet.

Der Streit veranschaulicht die Herausforderungen, vor denen das Recht angesichts der Digitalisierung steht. Bindende Unterschriften auf Papier weichen zunehmend losen digitalen Interaktionen. In welchem Kontext stehen scheinbar flapsige Emojis? Deuten sie rechtliche Absichten an oder sind sie reiner Ausdruck moderner Konversationskultur?

Mit ihrer Grundsatzentscheidung müssen die Richter Klarheit schaffen für die Deutung schriftlicher Vertragskommunikation im Zeitalter von Messenger und Messaging-Diensten. Die Entscheidung könnte Türen für zahlreiche Folgestreitigkeiten öffnen.

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